Sozialkritisches,  Wissenswertes,  Zum Nachdenken

Was tun, wenn man in eine Zwickmühle gerät?

Liebe Leserinnen und Leser,

Betrug ist eine Straftat, egal ob nun Versicherungsbetrug, Sozialbetrug, Heiratsschwindel oder das Erschleichen von Hab und Gut durch eben…Betrug! Diejenigen, die ihn ausüben, sind meist skrupellos, aber einige auch redselig und in diesem Moment, wo man davon Kenntnis erlangt, stellt sich doch die Frage:

Kann man als Mitwisser mit in die Verantwortung geraten?

Und schwupp, schon ist die Zwickmühle da!, noch schlimmer, wenn es evtl. sogar noch eine emotionale Bindung zum Täter gibt! Damit es plastischer wird, nachfolgend einige Beispiele, die mir mal so zu Ohren gekommen sind und in den ersten beiden Fällen wurde entsprechend gehandelt, der Betrug aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt:

Ein Sozialhilfeempfänger (Hartz IV) berichtet „stolz“ mehrere Hundert Euro Betriebskosten von seiner Wohnungsbaugesellschaft zurückerstattet bekommen zu haben, meldet dem Amt das nicht, sondern streicht die Kohle ein und macht sich gelinde geschrieben einen „Bunter“ und das bereits über viele, viel Jahre! 

Ich habe mich da mal schlau gelesen und demnach fällt das ganz klar unter Sozialbetrug!

   Ein Versicherungsnehmer meldet nach einem Einbruchdiebstahl in eine private Wohnung seiner Versicherung neben den tatsächlich gestohlenen Sachen noch weitere für die als Sammelbesteller rein „zufälligerweise“ die Kaufrechnungen vorhanden sind und erschleicht sich so mehrere hundert Euro.

In dem Fall brauchte ich mich einmal groß schlau lesen, denn das sagt schon der gesunde Menschenverstand, ist glasklar nicht mehr und nicht weniger als Versicherungsbetrug!

Der dritte Fall ist da schon etwas anders gelagert und geht in den Bereich der „eigenen Dummheit“, lässt sich aber im Einzelfall belegen und es könnte sich lohnen den Rechtsweg zu beschreiten:

im Rausch der Sinne schlägt in einer nicht-ehelichen Beziehung der Mann vor ein neues Bett anzuschaffen, worauf die Herzensdame sofort „Feuer und Flamme“ ist! Alsdann geht es auf die Suche in diversen Möbel-und Einrichtungshäusern und man wird auch fündig und einig. Der Kaufvertrag wird auf die Dame geschlossen, die Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Kaufpreises leistet der Mann vor Ort per EC-Karte. Die interne Absprache unter den Partnern lautete: jeder zahlt die Hälfte. Einige Tage später ist das Bett lieferbar! Da die Auslieferung eine Fremdfirma vorgenommen hat, musste vorher die komplette Zahlung erfolgen. Sollte auch kein Problem sein, da die Partnerin das Geld bar zur Hand habe. An dem Tag, wo die Restzahlung spätestens erfolgen musste, war jedoch kurioserweise das Bargeld auf einmal doch nicht verfügbar. Dumm, wie nur ein liebender Mann es sein kann, fuhr dieser los und bezahlte direkt im Einrichtungshaus erneut mit seiner EC-Karte auch die zweite Rate und so erfolgte die Auslieferung wunschgemäß. Es gingen 3 Monate „ins Land“, da bekam der Mann sogar einen Teilbetrag von der Dame gezahlt und 2 weitere Monate später wurde er fachmännisch abserviert, zu deutsch: die Dame beendete die Beziehung und behielt das Bett.

Hier scheiden sich nun die Geister, aber wie sieht es moralisch aus?

Was nun, wenn jemand Mitwisser, speziell in den beiden ersten Fällen ist?

Schweigen oder es als Bürgerpflicht ansehen zur Aufklärung der Betrüge beizutragen, denn auch als Mitwisser kann man bestraft werden!

Ich hoffe von Herzen gerne, dass Ihr nie in solche Zwickmühlen geratet und wenn doch, dann die einzig richtige Entscheidung zu treffen, denn in Ruhe schlafen zu können, ist ein ganz wichtiges Stück Lebensqualität, ebenso, wie sich selbst im Spiegel wiedererkennen zu können

Werner   

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