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Tag des Artenschutzes 2018

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

heute, am Samstag, dem 3. März, ist der:

Tag des Artenschutzes 2018

Weltweit sind aktuell rund 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. 

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) aus dem Jahr 1973 ist der Auslöser für diesen Tag des Artenschutzes gewesen, dem Deutschland 1976 beigetreten ist.

Wie vielfältig unsere Wälder sind, beweisen 1.215 Pflanzenarten, darunter alleine schon 76 Baumarten. Und unter den 6.700 Tierarten befinden sich aktuell auch wieder Tiere, die hierzulande oft schon seit Jahrhunderten ausgerottet waren.

Der Wald beherbergt wieder etwa 5.000 Wildkatzen und über den Baumwipfeln kreisen auch wieder einige Schwarzstörche.

Der Aktionstag weist mit verschiedenen Veranstaltungen auf die Schutzbedürftigkeit bedrohter wildlebender Tiere und Pflanzen hin, deren Fortbestand durch das CITES-Abkommen gewährleistet werden soll.

Der Artenschutz umfasst neben dem Schutz bestimmter, aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachteter, wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt durch den Menschen, als auch die Pflege. Dadurch unterscheidet sich der Artenschutz vom Tierschutz, bei dem Menschen das individuelle Tier um seiner selbst willen schützen wollen. 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) betrachtet die Entwicklungen des Artenschutzes in Deutschland mit großer Besorgnis, was ich absolut nachvollziehen kann, denn

neben dem Insektensterben und dem landesweitem Rückgang der Singvögel, ist nun auch die Rückbesiedelung deutscher Naturräume mit ehemals ausgestorbenen Großsäugern erheblich ins Straucheln geraten.

Ganz besonders betroffen und immer wieder in der Diskussion ist der Wolf in unseren Wäldern und Weidelandschaften, den man aber neuerdings auch schon mal in der Stadt antreffen kann.

Ähnlich betroffen sind die Fischotter und die Biber in renaturierten lebendigen Flüssen, sowie die seltene Kegelrobbe in den Küstengewässern der Ostsee. 

Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr.

Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Persönlich sehe ich gerade in der Rückkehr einiger in unserem Land ausgestorbener Wildtierarten wie Biber, Fischotter und auch dem Wolf eine große Chance für den Naturschutz und die Biodiversität, denn dass sind doch Steilvorlagen für die Politik, die nun nur noch klug reagieren muss.

Werner  

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