Gedanken zum Cannabistag 2017 von Herzen gerne gemacht
Liebe Leserinnen und Leser,
heute, am 20. April 2017, ist
Cannabistag 2017
Cannabis-Freunde, weltweit, feiern heute den „Kulttag“: Cannabis-Tag, der auch 420, 420 Day, Welt-Marihuana-Tag oder Weed Day genannt wird und traditionell findet das Anzünden eines Joints heute pünktlich um exakt 16:20 Uhr statt, wodurch die Bedeutung der Aussage 420 oder 420 Day ihre Erklärung findet.
Die Blüten und das Harz der Hanfpflanze werden schon seit langer Zeit von Menschen zu Genuß- oder Rauschzwecken konsumiert.
In vielen Ländern, u.a. den USA, England und auch in unserem Lande werden
an diesem Tag ganz öffentlich Gesetze gebrochen, was kein in Kauf genommenes Übel ist, sondern einen gewollt revolutionären Beigeschmack hat.
Seit Jahren treffen sich Cannabis-Freunde am heutigen Tag in großer Anzahl auf öffentlichen Plätzen, wie beispielsweise dem Londoner Hyde Park oder auf dem Campus ihrer Universität und konsumieren mit wahrem Hochgenuß Marihuana, wobei jedoch neben dem gewünschten Spaßfaktor auch die Legalisierung der pflanzlichen Droge ein erklärtes Anliegen ist. In diesem Sinne wird dieser Tag auch dazu genutzt, um Veranstaltungen mit politischem Charakter durchzuführen, welche für die Entkriminalisierung von nicht-medizinischem Cannabis werben.
Eine 100% schlüssige Erklärung zur Herkunft des in der Kifferszene
anerkannten Codes 420 gibt es nicht, jedoch Gerüchte, die besagen, dass der Ursprung im US-amerikanischen Marin County in Kalifornien liegt:
fünf Jugendliche („Die Waldos“) sollen sich dort in den 1970er-Jahren immer nachmittags um 16:20 Uhr an einer Wand lehnend zum Kiffen verabredet haben und „Waldo 4/20“ soll die „Parole“ gelautet haben, die als der geheime Code für den verbotenen Genuss galt.
In der amerikanischen Schreibweise wird der 20. April als „4/20“ geschrieben, weshalb der Cannabis-Feiertag auf dieses Datum gelegt wurde.
Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich dieser Code 420 so weit verbreitet, dass die Zahl 420 in Kombination mit einem Cannabisblatt nicht nur Musikalben, sondern auch die verschiedensten Merchandise-Artikel ziert.
Über den Ursprung der 420-Mystik existieren eine Vielzahl von weiteren Anekdoten und Gerüchten, wie etwa die Tatsache, dass 420 das Produkt aus 12 und 35 ist.
Den Zahlen aus Bob Dylans bekanntem Song: „Rainy Day Woman no.12 and no.35“
mit dem Refrain „Everybody must get stoned“.
Der Konsum der Droge Cannabis hat eine bewusstseinserweiternde Wirkung, wobei wahlweise die Blätter und die Blüten der Cannabispflanze
(Marihuana) oder aber das Harz (Haschisch) getrocknet und
anschließend geraucht wird.
Das der Konsum von Cannabis bestimmte Risiken mit sich bringt, bestreiten auch die Legalisierungsbefürworter nicht, auch wenn ihnen sehr oft Verharmlosung der Fakten unterstellt wird und auf der anderen Seite wird viel Panikmache rund um die Auswirkungen von Cannabis betrieben.
Nach dem Konsum kommt es zu einer Intensivierung der aktuellen Stimmung, welche von Euphorie bishin zur Depression gereichen kann.
Außerdem nimmt die Droge Einfluss auf das Gefühl für Zeit und Raum, sowie das Verarbeiten von Sinneseindrücken.
Es gibt eine wahre Fülle von Modellen, wie eine legale Cannabisabgabe funktionieren könnte. Eines davon, der sogenannte Cannabis Social Club (CSC), ist für viele Befürworter auch eines der attraktivsten:
er dient der Versorgung seiner Mitglieder mit hochqualitativen Cannabisprodukten aus eigenem Anbau. So wird ein Schwarzmarkt beinahe ausgeschlossen, die Qualität für den Endverbraucher gesichert und das Sozialsystem, sprich die Krankenkassen, würde merklich entlastet werden.
Neben der Qualität spielen natürlich auch die Kosten eine ganz wesentliche Rolle: da ein CSC keinen Gewinn machen dürfte, fallen nur geringe Kosten für die Produktion und den kontrollierten Vertrieb des Cannabis an, die Mitglieder würden also vergleichsweise kostengünstig versorgt werden.
Der Staat würde ebenfalls von den vielen Vorteilen partizipieren, denn neben der Bekämpfung eines möglichen Schwarzmarktes für Cannabisprodukte wäre somit ebenso der Verkauf, wie auch der Konsum abseits der Öffentlichkeit möglich.
Die Clubs dürfen keine Werbung machen. Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene würden Cannabis nicht ungewollt zu Gesicht bekommen, denn alles spielt sich in geschlossenen Räumen ab.
In Belgien und Spanien gibt es einige CSC`s, die Pionierarbeit geleistet, jedoch noch mit etlichen Problemen zu kämpfen haben, wie beispielsweise der Schutz vor Diebstahl von den Plantagen.
In Deutschland wäre die Gründung eines CSCs nach spanischem oder belgischem Vorbild bisher ein ganz klarer Rechtsbruch:
wer Cannabis in nicht geringer Menge produziert, muss mit mindestens einem Jahr Haft auf Bewährung rechnen und bei Tatbegehung durch mindestens drei Personen gleichzeitig droht der Vorwurf des bandenmäßigen Vorgehens, was mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren (auf Bewährung) geahndet wird.
Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert.
Das Gesetz sieht gemäß den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen die Einrichtung einer staatlichen Stelle, der so genannten Cannabisagentur, vor. Diese wird den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland steuern und kontrollieren.
Bis Cannabis für medizinische Zwecke aus deutschem Anbau zur Verfügung steht, wird der Bedarf weiterhin über Importe gedeckt, für die die Cannabisagentur nicht zuständig ist.
Die Cannabisagentur ist ein Fachgebiet in der Abteilung Zulassung 4 (Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel) im BfArM. Sie kontrolliert Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung, Verpackung sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller. Die Cannabisagentur wird das Cannabis für medizinische Zwecke nach der Ernte in Besitz nehmen.
Die Ernte wird nicht ins BfArM transportiert, nicht dort gelagert und auch nicht von dort aus weiterverteilt. Diese Schritte werden räumlich bei den jeweiligen Anbaubetrieben bzw. weiteren beauftragten Unternehmen angesiedelt sein.
Der Anbau erfolgt also nicht im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt und von der Cannabisagentur beauftragt werden. In dem Verfahren werden alle arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.
ICH, persönlich, bin ganz strikt gegen Drogenmissbrauch jeglicher Art
und bitte Dich
Den kontrollierten Einsatz für medizinische Zwecke befürworte ich und würde gerne Eure Meinung zu diesem Thema als Kommentar hier lesen mögen
Werner