Herzlich willkommen im Juli 2018
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
ich schreibe mal: herzlich willkommen im Juli 2018
Der Sommer hat ja bereits im Mai recht furios mit herrlichem Sonnenschein begonnen. Der diesjährige Mai war somit der wärmster Monat Mai seit urigen Zeiten war und nun kann man nur gespannt sein, wie es in diesem Sommer nun tatsächlich weiter geht.
Wenn man den Siebenschläfer als Grundlage nehmen würde, der ja mit herrlichem Sonnenschein aufwartete, dann würden uns sieben herrlich sonnige Wochen bevorstehen, aber die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass der Klimawandel alles über den Haufen geworfen hat und das Wetter ähnlich chaotisch ist, wie die aktuellen politische Lage.
Der Juli ist ja einer der beliebtesten Urlaubsmonate, schon alleine durch die Sommerferien, die bereits in sechs Bundesländern begonnen haben. Und für viele Urlaubsregionen ist es die Hauptsaison, also wollen wir hoffen, dass wir von weiteren Katastrophen, ausgelöst durch beispielsweise weitere überdimensionale Regenfälle verschont bleiben.
Zum ersten Juli treten einige Änderungen in Kraft:
Es steigen die Altersbezüge in Deutschland.
In den alten Bundesländern gibt es ein Plus von 3,22 Prozent, in den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge um 3,37 Prozent.
Table of Contents
ToggleFür Geldabheben am Automaten gibt es eine neue Mindestgrenze
Viele Banken erhöhen nämlich den Mindestbetrag für Abhebungen am Automaten auf 50 Euro. Als Begründung gaben die Kreditinstitute die bei einer Abhebung anfallenden Gebühren an.
Pauschal-Urlauber sind ab Juli 2018 besser geschützt
Unter anderem bekommt man mehr Zeit, um Mängel zu melden. Bislang konnten Urlauber maximal bis einen Monat nach der Reise Mängel anzeigen, um Geld vom Veranstalter zurückzubekommen.
Dies ist nun bis zwei Jahre nach der Reise möglich.
Zusätzlicher Schutz gilt auch, wenn jemand auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt hat – zum Beispiel: einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen.
Änderung bei der Samenspende
Durch Samenspende gezeugte Menschen können Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen.
Aus diesem Grund gibt es ab dem 1. Juli ein bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden – allerdings nur, wenn die künstliche Befruchtung nach dem 30. Juni 2018 erfolgt ist.
Schmerzmittel sind mit neuen Warnhinweisen versehen
Schmerzmittel wie Aspirin oder Ibuprofen, die ja bekanntlich in bestimmten Dosierungen ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind, bekommen einen neuen Warnhinweis.
Auf der Außenpackung muss nun aufgedruckt sein:
„Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“
Durch diese Maßnahme sollen Nebenwirkungen wie Schlaganfälle, Magenblutungen sowie Leber- und Nierenschäden vermieden werden.